Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bellinger-Hammer GmbH

1. Allgemeines/Preise

1.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten für unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich diese Lieferbedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Alle Bestellungen sind für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Auch Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind.

1.2 Unsere Preise sind Europreise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich für die Lieferung ab Werk, unverpackt und ausschließlich Umsatzsteuer, die zum jeweils gültigen Satz gesondert in Rechnung gestellt wird. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.
1.3 Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als vier Monate, ohne dass wir eine Lieferverzögerung zu vertreten haben, kann der Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten angemessen erhöht werden. Erhöht sich der Gesamtpreis um mehr als 40 Prozent, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
1.4 Teillieferungen sind zulässig. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald wir die Ware insgesamt oder die Teillieferung bereitgestellt und dies dem Besteller angezeigt haben.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Zahlungen sind wie folgt zu leisten:

  • a) Bei Geschäften mit einem Bestellwert bis 5.000,00 €: netto Kasse bei Lieferung und Erhalt der Rechnung.
  • b) Bei Geschäften mit einem Bestellwert über 5.000,00 € und einer Lieferfrist bis zu 3 Monaten: Ein Drittel des Bestellwertes bei Vertragsschluss, der Rest bei Lieferung.
  • c) Bei Geschäften mit einem Bestellwert über 5.000,00 € und einer Lieferfrist von mehr als 3 Monaten: Je 30 Prozent des Bestellwertes bei Vertragsschluss, nach Ablauf des ersten und zweiten Drittels der Lieferfrist und die restlichen 10 Prozent bei Lieferung.

2.2 Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungstellung frei unserer Zahlstelle zu leisten. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und nur dann, wenn vereinbart, angenommen.
2.3 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
2.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozent p.a. zu zahlen.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1 Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
3.2 Der Besteller tritt Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware bis zur Tilgung unserer Forderungen an uns ab.
3.3 Verarbeitet der Besteller die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung für uns, und wir werden Eigentümer der neu hergestellten Sache.
3.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzunehmen.

4. Ausführungszeit

4.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
4.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere nicht von uns zu vertretende Gründe verlängern die Ausführungszeit entsprechend.

5. Abnahme/Prüfung

5.1 Ist eine Abnahmeprüfung vorgesehen, hat sie in unserer Werkstatt zu erfolgen.
5.2 Beanstandungen sind nach Wareneingang unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5.3 Weiterverarbeitung oder Ingebrauchnahme der Ware gilt als Abnahme.

6. Rücktritt/Kündigung

6.1 Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn uns die Vertragserfüllung unmöglich wird.
6.2 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, können wir Sicherheitsleistungen verlangen oder den Vertrag kündigen.
6.3 Kündigt der Besteller unberechtigt, steht uns die vertragliche Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu (standardmäßig 40 Prozent).

7. Gewährleistung

7.1 Ansprüche des Bestellers sind auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt.
7.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
7.3 Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8. Haftung

  • a) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • b) Die Haftung für Sachschäden ist auf 250.000,00 € je Schadensereignis und 500.000,00 € insgesamt beschränkt.
  • c) Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

9. Werkzeuge

9.1 Werkzeugkosten sind anteilig, sofern nicht ausdrücklich Werkzeugvollkosten vereinbart sind.
9.2 Bei anteiligen Kosten verbleibt das Werkzeug in unserem Eigentum.
9.3 Bei Werkzeugvollkosten wird der Besteller Eigentümer des Werkzeugs.

10. Erfüllungsort/Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1 Erfüllungsort ist unser Firmensitz.
10.2 Gerichtsstand für Kaufleute ist Gelnhausen.
10.3 Es gilt deutsches Recht; internationales Kaufrecht findet keine Anwendung.